Liefer- und Zahlungsbedingungen

Liefer- und Abholungskosten

Abholungskosten sind im Angebot mit enthalten. Lieferkosten sind gesondert ausgewiesen und richten sich nach der Entfernung zu unserem Herstellungsort in der Greifswalder Str. 50, 10405 Berlin.

Zahlung

Die Zahlung kann bei Bestellungen über verschiedene Bezahlmethoden getätigt werden (EC- oder Kreditkarte, Paypal /Bankeinzug via Paypal oder bar). Individuelle Bestellungen mit entsprechender Vorlaufzeit können auch per Vorabüberweisung bezahlt werden. Das Geld muss dann mindestens 3 Tage vor Leistungsdatum auf unserem Konto eingegangen sein. 

Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzüge zu zahlen. Bei Zahlung nach Rechnungslegung hat die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung zu erfolgen. Kommt der Käufer seiner Zahlungspflicht nicht fristgemäß nach, behält sich die Tortenmanufaktur LAELIA vor, die Forderung nach der ersten Mahnung an ein Inkassounternehmen (z.B.: Creditreform) zur Einziehung zu übergeben. Die Tortenmanufaktur LAELIA ist berechtigt, etwaige Mahn- und Inkassokosten, Kosten von Rückbelastungen oder sonstigen Kosten einer nicht ordnungsgemäßen Zahlung dem Käufer in Rechnung zu stellen.

Lieferung
Wir liefern in einem Zeitfenster von zwei Stunden für einen Liefertermin, andere Angaben zur Lieferzeit sind unverbindlich. Im Falle von höherer Gewalt (insbesondere Verkehrsunfall, Verkehrstaus, Betriebsstörung, Streik, Stromausfall u.ä.) wird die Lieferzeit um die Dauer der Hinderung verlängert. Die Lieferung erfolgt durch die Zustellung der Sendung an die angegebene Lieferadresse. Für eine fehlerhafte, unvollständige Lieferadresse trägt der Kunde die Verantwortung. Eine Rücksendung bzw. -lieferung an die Tortenmanufaktur LAELIA wegen einer nicht korrekten Lieferanschrift wird nach Rücksprache mit dem Kunden an die korrekte Anschrift nochmals geliefert. Die Kosten hierfür werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Übergabe der Sendung auch an eine andere Person erfolgen darf, von der den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendung berechtigt ist. Hierzu zählen insbesondere in den Räumen des Kunden Anwesende, seine Angehörigen sowie Nachbarn und Hausbewohner. Bei einer Lieferung bzw. Versendung an eine Geschäftsadresse gilt die Sendung mit der Übergabe an das dort erreichbare Personal, das üblicherweise zur Entgegennahme berechtigt ist, als zugestellt.

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